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Was verstehen wir unter einer nachhaltigen Entwicklung der Energieversorgung? Die Brundtland-Kommission (benannt nach der ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland*) definierte eine Entwicklung als nachhaltig, wenn diese den Bedürfnissen der heutigen Generationen entspricht ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen. Übertragen auf die Energieversorgung bedeutet dies: Die Bereitstellung von Energie für den Endverbraucher muss gleichzeitig umwelt- und sozialverträglich, risikoarm, sicher und wirtschaftlich sein! Diese Anforderungen werden meist gleichrangig dargestellt. Ohne den Erhalt der natürlichen Lebensgrundlage ist dem Menschen jedoch ein dauerhaftes Überleben unter angemessenen Bedingungen nicht möglich. Die Umweltdimension der Nachhaltigkeit ist daher als Leitplanke zu verstehen: Nur innerhalb der Grenzen der ökologischen Tragfähigkeit ist nachhaltiges Wirtschaften möglich. Die meisten der derzeit eingesetzten Energieträger erfüllen diese Nachhaltigkeitskriterien nicht. Die fossilen Energieträger sind endlich, ihr Abbau verursacht Umweltschäden, ihre Verbrennung verschmutzt die Atmosphäre und die Luft. Die Nutzung der Atomkraft birgt Risiken und Belastungen für Mensch und Umwelt, angefangen vom Uran-Abbau, über den Betrieb bis hin zur Entsorgung, und ist somit auch nicht nachhaltig! Nur ein Mix aus verschiedenen erneuerbaren Energieträgern kann langfristig die zukünftige Energieversorgung nachhaltig sichern. |
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* Frau Brundtland hatte den Vorsitz der World Commission on Environment and Development der Vereinten Nationen inne und entwickelte dort ein weitgefasstes politisches Konzept für nachhaltige Entwicklung. Der als Brundtland-Bericht bekannte Abschlussbericht der Kommission "Our Common Future" (Unsere gemeinsame Zukunft) wurde bereits im April 1987 veröffentlicht.
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